Sakramente
Taufe
Erstkommunion
Firmung
Hochzeit
Krankensalbung
Begräbnis
Taufe
Die Taufe ist das Sakrament der Aufnahme in die christliche Gemeinschaft, der Kirche.
Für die Anmeldung zur Taufe, stehen wir Ihnen während der Kanzleizeiten zur Verfügung. Um Voranmeldung wird gebeten.
Folgende Unterlagen sind für die Anwendung der Taufe mitzubringen:
•
Meldezettel und Geburtsurkunde des Kindes
•
Taufscheine der Eltern und des Paten
•
den kirchlichen Trauungsschein und die Heiratsurkunde der Eltern sowie des Paten (falls verheiratet)
Der/Die Taufpate/Taupatin
•
muss mindestens 16 Jahre alt
•
muss katholisch getauft und gefirmt
•
darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein.
Nichtkatholische Christen können nicht Taufpaten werden, sie sind aber - neben dem katholischen Paten - als Taufzeugen zugelassen.
Erstkommunion
Für die Anmeldung zur Erstkommunion wenden Sie sich bitte an die Pfarre Langenzersdorf. Dort erfahren Sie auch, wann die
Erstkommunionvorbereitung beginnt.
Firmung
Die Firmung ist, nach Taufe und Eucharistie, das dritte Sakrament der Aufnahme in die Kirche.
Bei Fragen zur Vorbereitung und Spendung der Firmung, stehen wir Ihnen in der Pfarrexpositur Dirnelwiese während der Kanzleizeiten,
gerne zur Verfügung.
Hochzeit
Durch das Ja-Wort bei der Trauung versprechen die Brautleute einander Liebe und Treue - ein Leben lang und aus freiem Entschluss.
Die Ehe ist nach katholischem Verständnis ein Sakrament, das heißt ein Ausdruck für das Liebesverhältnis zwischen Gott und seinem Volk,
und zwischen Christus und der Kirche.
Für die Anmeldung der Hochzeit, stehen wir Ihnen während der Kanzleizeiten zur Verfügung. Um Voranmeldung wird gebeten.
Folgende Unterlagen sind für die Anwendung der Hochzeit mitzubringen:
•
Lichtbildausweis
•
Meldezettel
•
Taufscheine
•
Heiratsurkunde (wenn bereits vorhanden);
Sollte einer der Partner bereits verheiratet gewesen sein: Scheidungsdekret bzw. Sterbeurkunde des verstorbenen Partners.
Krankensalbung
Aus dem Jakobusbrief
"Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des
Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat,
werden sie ihm vergeben." (Jak 5,14-15) Bitte wenden Sie sich an eine Pfarre in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie einen Termin.
Begräbnis
Wenn jemand gestorben ist, informieren Sie bitte so bald als möglich Ihre Pfarre und ein Bestattungsunternehmen. (Sie sollten die Pfarre
zuerst informieren, um einen passenden Termin für das Begräbnis zu vereinbaren und diesen eventuell mit dem gewünschten
Begräbnisleiter/leiterin abzusprechen!)
Folgende Dokumente sind für die Bestattung notwendig:
•
Formular "Anzeige des Todes" ("Todesbescheinigung")
•
eigener Lichtbildausweis
Personaldokumente des Verstorbenen (soweit vorhanden):
•
Geburtsurkunde
•
Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug)
•
Heiratsurkunde
•
Meldezettel
•
bei Verwitweten: Zusätzlich die Abschrift aus dem Sterbebuch oder die Sterbeurkunde
•
bei Geschiedenen: das Scheidungsurteil
•
bei Akademikerinnen/Akademikern: den urkundlichen Nachweis akademischer Grade
Sakramente
Taufe
Erstkommunion
Firmung
Hochzeit
Krankensalbung
Begräbnis
Taufe
Die Taufe ist das Sakrament der Aufnahme in die
christliche Gemeinschaft, der Kirche.
Für die Anmeldung zur Taufe, stehen wir Ihnen
während der Kanzleizeiten zur Verfügung. Um
Voranmeldung wird gebeten.
Folgende Unterlagen sind für die Anwendung
der Taufe mitzubringen:
•
Meldezettel und Geburtsurkunde des Kindes
•
Taufscheine der Eltern und des Paten
•
den kirchlichen Trauungsschein und die
Heiratsurkunde der Eltern sowie des Paten
(falls verheiratet)
Der/Die Taufpate/Taupatin
•
muss mindestens 16 Jahre alt
•
muss katholisch getauft und gefirmt
•
darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein.
Nichtkatholische Christen können nicht Taufpaten
werden, sie sind aber - neben dem katholischen
Paten - als Taufzeugen zugelassen.
Erstkommunion
Für die Anmeldung zur Erstkommunion wenden
Sie sich bitte an die Pfarre Langenzersdorf. Dort
erfahren Sie auch, wann die
Erstkommunionvorbereitung beginnt.
Firmung
Die Firmung ist, nach Taufe und Eucharistie, das
dritte Sakrament der Aufnahme in die Kirche.
Bei Fragen zur Vorbereitung und Spendung der
Firmung, stehen wir Ihnen in der Pfarrexpositur
Dirnelwiese während der Kanzleizeiten, gerne zur
Verfügung.
Hochzeit
Durch das Ja-Wort bei der Trauung versprechen
die Brautleute einander Liebe und Treue - ein
Leben lang und aus freiem Entschluss.
Die Ehe ist nach katholischem Verständnis ein
Sakrament, das heißt ein Ausdruck für das
Liebesverhältnis zwischen Gott und seinem Volk,
und zwischen Christus und der Kirche.
Für die Anmeldung der Hochzeit, stehen wir Ihnen
während der Kanzleizeiten zur Verfügung. Um
Voranmeldung wird gebeten.
Folgende Unterlagen sind für die Anwendung
der Hochzeit mitzubringen:
•
Lichtbildausweis
•
Meldezettel
•
Taufscheine
•
Heiratsurkunde (wenn bereits vorhanden);
Sollte einer der Partner bereits verheiratet
gewesen sein: Scheidungsdekret bzw.
Sterbeurkunde des verstorbenen Partners.
Krankensalbung
Aus dem Jakobusbrief
"Ist einer von euch krank? Dann rufe er die
Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete
über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn
mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den
Kranken retten und der Herr wird ihn aufrichten;
wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm
vergeben." (Jak 5,14-15) Bitte wenden Sie sich an
eine Pfarre in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie
einen Termin.
Begräbnis
Wenn jemand gestorben ist, informieren Sie bitte
so bald als möglich Ihre Pfarre und ein
Bestattungsunternehmen. (Sie sollten die Pfarre
zuerst informieren, um einen passenden Termin
für das Begräbnis zu vereinbaren und
diesen eventuell mit dem gewünschten
Begräbnisleiter/leiterin abzusprechen!)
Folgende Dokumente sind für die Bestattung
notwendig:
•
Formular "Anzeige des Todes"
("Todesbescheinigung")
•
eigener Lichtbildausweis
Personaldokumente des Verstorbenen (soweit
vorhanden):
•
Geburtsurkunde
•
Staatsbürgerschaftsnachweis oder
Heimatschein (Heimatrollenauszug)
•
Heiratsurkunde
•
Meldezettel
•
bei Verwitweten: Zusätzlich die Abschrift aus
dem Sterbebuch oder die Sterbeurkunde
•
bei Geschiedenen: das Scheidungsurteil
•
bei Akademikerinnen/Akademikern: den
urkundlichen Nachweis akademischer Grade